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Freie und Hansestadt Hamburg | Projektmanagement OZG-Umsetzung in der BSW

Projekt

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) hat der Gesetzgeber beschlossen, rd. 575 Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende 2022 den Nutzer:innen digital anzubieten. Das Themenfeld Bauen & Wohnen ist eines der größten Themenfelder im OZG-Kontext und umfasst rund 55 Verwaltungsleistungen. Die Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat zusammen mit der XLeitstelle Planen und Bauen die Umsetzung der OZG-Leistungen „Einstellen von raumbezogenen Planwerken in das Internet“ und „Beteiligungsverfahren nach dem Baugesetzbuch, dem Raumordnungsgesetz und in der Planfeststellung“ (kurz: Bürgerbeteiligung und Information) von Mecklenburg-Vorpommern übernommen.

Ziel des Digitalisierungsprojekts ist es, über ein zentrales, bundesweites Portal raumbezogene Planwerke zugänglich zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und der Betroffenen an Planverfahren zu ermöglichen. Über ein bundesweites Planungs- und Beteiligungsportal sollen OGC konforme Darstellungs- und Downloaddienste zur bundesweiten Recherche über in Aufstellung befindliche bzw. verbindliche Planwerke bereitgestellt und die damit verbundenen Beteiligungsmöglichkeiten verfahrens- und zuständigkeitsübergreifend gebündelt werden. Hierbei sollen bestehende Online-Anwendungen der Länder über Schnittstellen angebunden und die Leistungen dergestalt konzipiert sein, dass die Länder und Kommunen sie gemäß dem „Einer-für-alle“ (EfA)-Prinzip“ nachnutzen können.

Anforderung

Die Raumplanung in Deutschland wird auf mehreren Ebenen durchgeführt und basiert auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Auf Landes- und regionaler Ebene werden Landesentwicklungs- und Regionalpläne nach Raumordnungsgesetz (ROG) und auf kommunaler Ebene die Bauleitplanung nach Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Die Planfeststellung stellt ein besonderes Verwaltungsverfahren dar, mit dem die Zulässigkeit raumbedeutsamer Vorhaben und Infrastrukturmaßnahmen erörtert und beschlossen wird. Die Planfeststellung basiert neben dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Abhängigkeit des Planungsgegenstands auf unterschiedlichen Fachgesetzen, die von den zuständigen Ministerien und Ämtern auf Bundes- und Länderebene durchgeführt werden.

Allen Verfahren der zu entwickelnden OZG-Leistung ist gemein, dass je nach gesetzlicher Regelung im BauGB, im ROG und im VwVfG die Öffentlichkeit bzw. Betroffene sowie Träger öffentlicher Belange nach einem vorgeschriebenen Ablauf beteiligt werden müssen. Die Anforderungen an die Durchführung der Beteiligung variieren jedoch zwischen den Verfahren in Abhängigkeit der gesetzlichen Grundlagen. Pläne zur Bauleitplanung und Raumordnung betreffen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, während sich an Planfeststellungsverfahren Betroffene und TÖBs beteiligen können.

Die Etablierung einer IT-Infrastruktur zur Speicherung, Verwaltung und Bereitstellung von raumbezogenen Planwerken (XPlanGML-Daten) ist eine zentrale Voraussetzung, um eine möglichst aktuelle Bereitstellung des geltenden Planungsrechtes und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Nach §§ 6a und 10a BauGB ist die Zugänglichkeit von Bauleitplänen über zentrale Landesportale gefordert, weshalb die Länder weiterhin für die Bereitstellung von Planwerken nach xPlanung-Standard zuständig sind. Dabei ist eine besondere Herausforderung, dass bei der Bauleitplanung die Kommunen die Planungshoheit haben und unterschiedliche Grade der Digitalisierung vorweisen. Auch ist eine flächendeckende Bereitstellung geltender und in Aufstellung befindlicher Planwerke bei der Vielzahl der zuständigen Planungsträger eine Herausforderung. Der Betrieb dieser Infrastruktur steht damit in einem Spannungsfeld, die kommunale Planungshoheit und die damit verbundene Option, die Planwerke der Gebietskörperschaft im eigenen Verantwortungsbereich als auch ein Angebot für die Gebietskörperschaften bereitzustellen, die bislang keine entsprechende Infrastruktur vorhalten.

Die EfA-Lösung muss daher gewährleisten, dass die originäre Zuständigkeit für die Bereitstellung von Planwerken bei der Planungsträgern verbleibt und bestehende lokale integrierte und vernetzte Bereitstellungsstrategien von einem zentralen Angebot unberührt bleiben. Die Komponenten der IT-Infrastruktur sollen zudem auf Open-Source-Lösungen basieren, um die digitale Souveränität der Verwaltung sicherzustellen.

Für die Entwicklung und Implementierung des Projekts ist ein Team aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren mit breiter fachlicher Expertise von Bauleitplanung und Geoinformation über IT-Architektur und Software-Entwicklung bis zum Service Design zuständig. Civitalis hat die Projektleitung für das Gesamtvorhaben übernommen und ist für die erfolgreiche Umsetzung der OZG-Leistungen verantwortlich. Zu unseren Aufgaben gehören neben agilem Projektmanagement u.a. die Umsetzungs- und Vorgehensplanung, das strategische Risikomanagement, das Stakeholder- und Anforderungsmanagement sowie die Projektdokumentation und -kommunikation. Als öffentlicher IT-Dienstleister ist die DATAPORT AöR für die technische Umsetzung der Leistungen mitverantwortlich.

Christoph Andersen

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Geschäftsführer und Partner
christoph.andersen@civitalis.eu
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