Vielfalt und Entwicklungsdynamiken von digitalen Bildungsangeboten nehmen kontinuierlich zu. Rechtliche, datenschutzrechtliche und technische Aspekte, die insbesondere auf eine Bewertung und Nutzung von Technologien im Bildungsbereich abzielen, werden dabei bereits von verschiedenen Initiativen (auf Bundes- und Länderebene) mit universellen Prüfverfahren fokussiert. Fragen über die pädagogische Eignung dieser Bildungstechnologien bleiben oftmals jedoch unbeantwortet bzw. geraten diese aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks in den Hintergrund. Hinzu kommt, dass eine Bewertung pädagogischer Eignung bestenfalls stets auf individueller Ebene durchgeführt werden sollte, d.h. auf den individuellen Verantwortungs- und Kompetenzbereich der Lehrkräfte eingehen sollte. Ferner ist eine Reihe institutionsspezifischer Besonderheiten bei der Beurteilung von Bildungstechnologien mitzudenken, die universelle Prüfverfahren nicht ausreichend abbilden.
Daraus resultiert eine konfligierende Interessenlage zwischen technischer Machbarkeit und pädagogischer Sinnhaftigkeit digitalgestützter Bildung, mit der Schulen und insbesondere Lehrkräfte häufig alleingelassen werden. Hier unterstützen und beraten wir gezielt, wie mit niedrigschwelligen Entscheidungshilfen und Maßnahmen eine pädagogische Bewertung von Bildungstechnologien strukturiert, individuell und eigenständig durchführt und damit langfristig eine sinnstiftende pädagogische Einbindung von Bildungstechnologien in den Unterricht gestaltet werden kann.
Unser Beratungsangebot richtet sich an Landesschulaufsichten und Bildungsministerien ebenso wie an Schulträger.